Mit der Bitte um Beachtung:
Unterrichtsbefreiungen außerhalb der Ferienzeiten, können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen (§4 Schulbesuchsverordnung) von den jeweiligen Schulleitungen genehmigt werden.
In unserer Ferienordnung wird immer der erste und letzte Ferientag (ohne Wochenenden) angezeigt.
Gez. Barbara Fuchs
Geschäftsführende Schulleiterin aller Pfinztaler Schulen